AGBs

  1. Mietgegenstand
    Vermietet wird eine Doppelhaushälfte: Ferienhaus-Austria, Maierbruggerweg 8-10,
    9873 Döbriach am Millstätter See (Eigene abgeschlossene Einheit , ca 85m2,
    1 großes Wohn-Küchen-Esszimmer mit Schlafmöglichkeit für 2 Personen, 1 Abstellraum,
    2 Schlafzimmer für je 2 Personen mit je eigenem Duschbadezimmer).
    Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt.
  2. Mietdauer
    Die Räumlichkeiten werden am Amreisetag ab 16:00 Uhr vermietet und am Abreisetag um 10:00 Uhr beendet.
    Der Berechnete Preis ist für die im Buchungssystem angegebene Anzahl an Personen gültig
  3. Übergabe des Mietobjekts
    Der Mieter erhält vom Vermieter einen digitalen Code mit welchem er jederzeit Zugang zum Haus hat.
    Nach dem Eichecken empfiehlt der Vermiter das Haus beim Verlassen immer mit dem zur erfügung gestellten Schlussel abzusperren.
    Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt geräumt und besenrein in einem
    ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter/Verwalter zu übergeben und den/die Schlüssel
    an den Vermieter/Verwalter auszuhändigen.
  4. Bezahlung
    Die Anzahlung von 20% ist bei Vertragsabschluß fällig.
    Die Restzahlung des Mietpreises ist spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag fällig.
  5. Stornierung
    Wenn der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt, wird vom Vermieter eine Entschädigung
    geltend gemacht. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen,
    der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.
    Bei Stornierung der Ferienwohnung durch den Mieter gelten somit folgende
    Stornierungsbedingungen:
    -Rücktritt bis zum 30. Tag vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
    -Rücktritt weniger als 30 Tag vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
    -Rücktritt am Tag vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises
  6. Pflichten des Mieters
    Der Mieter verpflichtet sich, die Mieträume und die Einrichtungsgegenstände mit Sorgfalt
    zu behandeln. Schuldhafte Beschädigungen in den Mieträumen durch ihn oder ihn
    begleitende Personen, haben die Mieter zu ersetzen.
    Die entstehenden Schäden in den Mieträumen, hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter
    oder der Hausverwaltung zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht
    ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.